Resto al Sud – Förderung für Selbstständige und Unternehmen in Süditalien

Resto al Sud – Förderung für Selbstständige und Unternehmen in Süditalien

Resto al Sud ist ein staatliches Förderprogramm für Unternehmensgründungen und junge Unternehmen in Süditalien. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über Invitalia, die nationale Agentur für Wirtschaftsförderung. Der Antrag wird online gestellt und nicht über das Comune eingereicht.

Was ist Resto al Sud?

Resto al Sud unterstützt unternehmerische Tätigkeiten in Regionen Süditaliens. Ziel ist es, neue wirtschaftliche Aktivitäten zu fördern und bestehende junge Unternehmen zu stärken.

Die Förderung besteht aus:

  • 50 Prozent nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • 50 Prozent zinsloses Darlehen

Das Darlehen ist in der Regel über mehrere Jahre rückzahlbar und beginnt meist mit einer tilgungsfreien Phase.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Person. Bei mehreren Gesellschaftern kann der Gesamtbetrag höher ausfallen.

Beispiel bei 20.000 Euro Investition:

  • 10.000 Euro Zuschuss
  • 10.000 Euro zinsloses Darlehen

Wer kann Resto al Sud beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die nach dem 21. Juni 2017 gegründet wurden
  • Unternehmen in Gründung
  • Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Impresa und Libero Professionista.

Für Freiberufler gilt, dass in den zwölf Monaten vor Antragstellung keine Partita IVA für eine analoge Tätigkeit aktiv gewesen sein darf. Maßgeblich ist dabei der ATECO Code.

Bei Unternehmen, die als Impresa eingetragen sind, gelten andere Voraussetzungen. Hier ist entscheidend, dass die Gründung nach dem 21. Juni 2017 erfolgt ist.

Welche Investitionen sind förderfähig?

Förderfähig sind Investitionen, die direkt der unternehmerischen Tätigkeit dienen und strukturell zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung des Unternehmens beitragen.

Technische Ausstattung

  • Computer und Hardware
  • Monitore und Zubehör
  • Software und Lizenzen

Büroausstattung

  • Schreibtisch und ergonomischer Stuhl
  • Schränke und Einrichtung
  • Empfangsbereich mit Sitzmöbeln

Infrastruktur

  • Klimaanlage fest installiert
  • Malerarbeiten und kleinere Umbauten
  • Beleuchtung und elektrische Anpassungen

Marketing und Unternehmensentwicklung

  • Aufbau der eigenen Website
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Online Werbung
  • Branding und Druckmaterial
  • Marketingstrategien zur Kundengewinnung

Marketingmaßnahmen sind zulässig, auch wenn das Unternehmen selbst im Bereich Webdesign oder Marketing tätig ist. Entscheidend ist, dass es sich um Investitionen in die eigene Unternehmensentwicklung handelt und nicht um eine Eigenverrechnung ohne reale Kosten.

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

  • Miete
  • Strom und Wasser
  • Laufende Verträge
  • Private Ausgaben
  • Gebrauchte Geräte

Die Geschäftsmiete ist nicht förderfähig, kann jedoch steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Wie läuft der Antrag ab?

  1. Erstellung eines Businessplans
  2. Ausarbeitung der Investitionstabelle
  3. Online Antrag über das Portal von Invitalia
  4. Prüfung durch die Behörde
  5. Eventuelle Rückfragen oder Interview
  6. Genehmigung und anschließende Investition

Businessplan – was ist wichtig?

Ein sauber strukturierter Businessplan ist entscheidend. Er sollte enthalten:

  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Marktanalyse
  • Geschäftsmodell und Einnahmenstruktur
  • Investitionsplan
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Der Plan muss realistisch, klar formuliert und logisch aufgebaut sein. Übertriebene Umsatzprognosen oder unklare Investitionen erhöhen das Risiko einer Ablehnung.

Sollte man den Antrag selbst stellen oder über die Steuerberaterin?

Der Antrag kann grundsätzlich selbst gestellt werden. Die Plattform ist technisch zugänglich und verständlich. Dennoch entstehen viele Ablehnungen aufgrund formaler Fehler oder unklarer Struktur.

Eine sinnvolle Lösung ist die Zusammenarbeit: Der Unternehmer erstellt Businessplan und Investitionsstruktur, die Steuerberaterin prüft Formalitäten und reicht den Antrag korrekt ein.

Fazit

Resto al Sud ist eine attraktive Fördermöglichkeit für Selbstständige und junge Unternehmen in Süditalien. Entscheidend ist die korrekte Einordnung der eigenen Tätigkeit, insbesondere die Unterscheidung zwischen Impresa und Libero Professionista.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und einen klar strukturierten Businessplan vorlegt, hat gute Chancen auf Bewilligung. Eine saubere Vorbereitung ist der wichtigste Erfolgsfaktor.